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FORMALIA

WNW
allgemeine geschäftsbedingungen:
WIETHOFF NET WORKS  (WNW)
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Andreas Wiethoff



Haltern, August 2003

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Angebote, Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge, Lieferung von Programmen oder Daten, Montagen, Reparaturen, Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen der WNW erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen WNW und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

(3) Beratungen, Planungen und Vorschläge durch WNW sind nur dann verbindlich, wenn sie im Rahmen eines Liefervertrages, Werklieferungsvertrages, eines Montagevertrages oder eines Reparaturvertrages erfolgen. Kommt es nach einer Beratung nicht zu einem Vertragsabschluß der vorgenannten Art, kann sich der Kunde nicht auf das Ergebnis der Beratungs- und Planungsarbeit berufen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote der WNW sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der WNW.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(3) Angebote, Kostenanschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. WNW behält sich an ihnen Urheberrecht und Eigentum vor.

(4) Angestellte der WNW sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§ 3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich WNW an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der WNW genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.

(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager ausschließlich Verpackung.

(3) Bei Lieferung mit Montage gelten die Preise des Angebotes nur unter der Voraussetzung einer ununterbrochenen Montage.

(4) Die Telefonkosten die durch das Aufspielen von Internetseiten auf einen Web Server entstehen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. WNW stellt keinen eigenen Zugang zum Internet zur Verfügung. Der Kunde ist daher für seinen Zugang selbst verantwortlich und auch für die dadurch anfallenden Kosten. Kosten die durch Beratungstelefonate entstehen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde erstattet WNW nachgewiesene Nebenkosten, z.B. für Telefonate, und Kosten für notwendige Reisen einschließlich Übernachtung - sofern WNW außerhalb des eigenen Unternehmens tätig wird, werden Fahrtkosten fällig. Für Leistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, gelten besonders zu vereinbarende Vergütungssätze.

(5) WNW ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Frachten, Zöllen, Steuern, Abgaben, etc., die Preise zu berichtigen. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung oder Leistung später als 3 Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden soll oder im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erfolgt.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Die Wahl des Versandweges und des Transportmittels trifft WNW.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die WNW die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat WNW auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen WNW, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird WNW von der Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

(5) Sofern WNW die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.

(6) WNW ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

(7) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der WNW setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist WNW berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

(9) Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste, etc., erfolgt nur auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden für seine Rechnung. Ansprüche wegen Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen an WNW abzutreten.

(10) Die Verpackung wird besonders berechnet. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen bei solchen Verpackungen, für die ein Duales System der Abfallbeseitigung („Grüner Punkt“) oder ähnliches eingerichtet wurde, das von der zuständigen Behörde nach der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung anerkannt ist.

§ 5 Gefahrübergang

Jede Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat, auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungszeit beträgt sechs Monate. Der Kunde muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich und spezifiziert mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt die Regelung der §§ 377, 378 HGB unverändert, jedoch mit der Maßgabe, dass die Rüge schriftlich erfolgen muss.

(2) Geringfügige Abweichungen der Verarbeitung, Farbe und Oberflächenbeschaffenheit von einem Muster oder einer Abbildung sind zulässig. Bei zusammengehörigen Komponenten bleiben geringfügige äußerliche Abweichungen vorbehalten.

(3) Ware, die aus Vorführbeständen, gebraucht oder als mindere Qualität verkauft oder in einer Konfiguration verwendet wurde, unterliegt nicht der Gewährleistung.

(4) Werden Betriebs-, Wartungs- oder Pflegeanweisungen der WNW nicht befolgt, Änderungen an den Produkten oder der Software vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Gleiches gilt für vom Kunden selbst verursachte Bedienungs-, Anwendungs- und Aufstellungsfehler.

(5) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, entscheidet WNW, ob
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an WNW geschickt wird;
b) der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und WNW die Reparatur beim Kunden vornimmt.

Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann WNW diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der WNW zu bezahlen sind.

(6) Bei Vorliegen von Mängeln der Lieferung oder Leistung – auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften – liefert WNW nach eigener Wahl unter Ausschluss des Rechts des Kunden, Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, für mangelhafte Teile Ersatz, bessert nach oder ersetzt den Minderwert. Schlägt die Nachbesserung oder Nachlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Rückgängigmachung des Vertrages kann nicht verlangt werden, wenn ganz oder teilweise eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist.

(7) Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind bei Geschäften mit Kaufleuten Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat, den Kunden gegen Mangelfolgeschäden abzusichern.

(8) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, normale Abnutzung und durch ohne Zustimmung der WNW erfolgte Reparaturen oder Manipulationen des Kunden oder Dritter am Liefergegenstand entstehen.

(9) Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

(10) Die Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistung mit Produkten und Leistungen Dritter ist ausgeschlossen, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich zugesichert wird.

(11) Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt WNW keine Haftung.

(12) Soweit Vertragsgegenstand ein Kauf von Standardsoftware ist, wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme und Programmteile, die vom Kunden selbst oder in dessen Auftrag geändert oder erweitert worden sind. Dies gilt uneingeschränkt, wenn die von WNW gelieferte Software aus technischen Gründen zwingend im Quellcode ausgeliefert werden musste (z. B. bei interpretativer Software, Skripts, Batch-Programmen, HTML-Codes) und / oder wenn Änderungen und Ergänzungen nicht Vertragsgegenstand sind. Im übrigen gilt die Beschränkung nur dann nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass die von ihm oder in seinem Auftrag vorgenommenen Änderungen und Erweiterungen für die Fehler nicht ursächlich sind. Weist WNW nach, dass ein von dem Kunden gerügter Gewährleistungsmangel in Wirklichkeit nicht vorlag, hat WNW einen Anspruch auf Erstattung des Aufwandes für die aufgrund der Beseitigung des vorgeblichen Mangels erbrachten Leistungen nach den allgemein angewandten, üblichen Vergütungssätzen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

(13) Gewährleistungsansprüche gegen WNW stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

(14) Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichtet WNW nicht auf den Einwand der verspäteten, unzureichenden oder unbegründeten Mängelrüge.

§ 7 Rücknahme und Annullierung

Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf besondere Bestellung des Kunden beschaffte Ware ist ausgeschlossen. Wird Ware ausnahmsweise zurückgenommen, setzt dies die vorherige Zustimmung, die frachtfreie Rücksendung sowie den einwandfreien Zustand der Ware voraus. Für zurückgenommene Ware erfolgt eine Gutschrift abzüglich einer angemessenen Vergütung für erbrachte Leistungen, Aufwendungen, eventuellen Gebrauch, Kosten der Warenlieferung, Kosten des Vorlieferanten, etc.. Wird einer Annullierung des Vertrages vor Lieferung oder Leistung zugestimmt, ist ebenfalls eine angemessene Vergütung für erbrachte Leistungen, Aufwendungen und sonstige Annullierungskosten zu zahlen.

§ 8 Rücktritt, Kündigung

Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht für den Kunden nicht. Tritt WNW vom Vertrag aus irgendwelchen Gründen zurück, können keine Schadensansprüche gegenüber WNW geltend gemacht werden. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es WNW freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird WNW veranlassen, dass die Freigabe erteilt wird, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist WNW berechtigt, den Zugang zu Internetdienstleistungen sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) löschen zu lassen. WNW kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen lassen.

§ 9 Web

(1) Der Kunde haftet für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Inhalt der Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) die an WNW übermittelt werden. Er überträgt WNW alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten. Er bestätigt hiermit, das die Daten frei von Rechten Dritter sind und das er sich nicht rechtswidrig verhält, indem er diese Daten zur Verfügung stellt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er zur Übertragung aller Lizenzrechte befugt ist, die zu Herstellung des Vertragsgegenstands und dessen späterer Nutzung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm hinsichtlich des Vertragsgegenstands gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, der zufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen, falls über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder in Verzug gerät oder falls sonstige auflösende Bedingungen für den eigenen Rechtserwerb von dem Kunden erfüllt sind. Der Kunde versichert ferner, dass ihm auch nichts darüber bekannt geworden ist, dass ein Dritter, von dem er seine Rechte herleitet, für seinen Rechtserwerb entsprechende auflösende Bedingungen mit seinen etwaigen Vormännern vereinbart hat, denen zufolge der Kunde die von ihm auf WNW  übertragenden Rechte ohne sein Zutun verlieren könnte. Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde WNW und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von WNW herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung vollständig und unbedingt freistellen. Soweit Dritte gegen WNW Ansprüche geltend machen, ist WNW verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde erklärt sich darüber hinaus schon jetzt verbindlich und unwiderruflich bereit, an einem möglichen Prozess, den ein Dritter gegen WNW anstrengen könnte, als Haupt- oder Nebenintervenient oder Streitgenosse im Sinne der §§ 64 ff. ZPO (Zivilprozeßordnung) teilzunehmen.

(2) WNW übernimmt keine Haftung und Schadenersatz für Schäden und Folgeschäden, die aus Falschaussagen auf den Webseiten oder allen anderen von WNW erstellten Publikationen resultieren. Hiermit befreit WNW sich von jeglicher Prüfungspflicht des Inhaltes der von ihr erstellten Publikationen hinsichtlich ihrer Richtigkeit. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch WNW findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten, usw. werden Eigentum von WNW. Für nicht eingetretene erwartete Gewinne aus von WNW erstellten Webseiten wird nicht gehaftet.

(3) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält WNW sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren zu lassen.

(4) Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand wie im Vertrag beschrieben zu nutzen. WNW überträgt dem Kunden alle für die Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks erforderlichen Rechte. Der Kunde ist zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, nur im Rahmen des Vertragszweckes sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie berechtigt. Zur Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement und jeder sonstigen Umarbeitung sowie der Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse ist der Kunde nur berechtigt, wenn dies im Vertrag oder den nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich geregelt ist:

Zur Verbreitung, einschließlich der Vermietung, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Verkauf von sowie die Übertragung von Rechten zur Nutzung von Web-Anwendungen (Software, Skripts, HTML-Codes) umfassen nur die Nutzung im World Wide Web als Teil des Internet. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand oder einem Teil davon um eine interpretative Anwendung oder Software (z. B. Perl-Skript), die zur Sicherstellung der Lauffähigkeit beim Kunden zwingend im Quellcode ausgeliefert werden muss, dann ist der Kunde zur Änderung und sonstigen Umarbeitung, nicht jedoch zur Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse berechtigt. Auf den Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung und der Gewährleistung von WNW in diesem Fall wird ausdrücklich hingewiesen. Soweit WNW eigene Daten, Software(-module), Software-Libraries, Skripts oder Quellcodes zur Erstellung benutzt oder dem Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung des Vertragsgegenstands zur Verfügung stellt, werden dem Kunden Rechte daran nur in nicht-ausschließlicher Form und nur für die Nutzung während des Bestehens des zugrunde liegenden Vertrages übertragen. Eine darüber hinausgehende Nutzung durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Soweit WNW fremde Daten, Software(-module), Software-Libraries, Skripts oder Quellcodes zur Erstellung benutzt oder dem Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung des Vertragsgegenstands zur Verfügung stellt, werden dem Kunden Rechte daran nur in nicht-ausschließlicher Form, nur für die Nutzung während des Bestehens des zugrunde liegenden Vertrages und nur in dem Umfang übertragen, in dem WNW die Rechte daran von dem Urheber oder Nutzungsrechtsinhaber erwirbt. WNW ist berechtigt, eine angemessene Anzahl körperlicher und unkörperlicher Vervielfältigungsstücke des Vertragsgegenstands zu eigenen Zwecken, insbesondere zu Zwecken der Werbung in allen Formen und Medien, zu benutzen. Der Kunde überträgt WNW mit Vertragsschluss die dafür erforderlichen Rechte an den von ihm gelieferten Materialien sowie an dem Vertragsgegenstand selbst.

(5) Soweit Vertragsgegenstand eine von WNW gelieferte Software oder Anwendung ist, die aus technischen Gründen zwingend im Quellcode ausgeliefert werden musste (z. B. bei interpretativer Software, Skripts, Batch-Programmen, HTML-Codes) und / oder wenn Änderungen und Ergänzungen des Kunden durch den Kunden oder im Auftrag des Kunden Vertragsgegenstand sind, wird darauf hingewiesen, dass Änderungen und Ergänzungen zu Fehlern und Schäden am Vertragsgegenstand wie auch an anderen Gegenständen (Software, Hardware usw.) führen können. Nimmt der Kunde dennoch Änderungen und / oder Ergänzungen vor oder lässt er diese durch Dritte vornehmen, so kann seine Mithaftung gem. § 254 BGB in Betracht kommen.

(6) Der Kunde ist für die Datensicherung selbst verantwortlich. Für Datenverluste übernimmt WNW keinerlei Haftung. Ferner übernimmt WNW keine Haftung für Virenbefall des Rechners beim Kunden und die daraus resultierenden Schäden. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

(7) WNW sichert dem Kunden zu, dass alle Informationen, die für die Auftragsdurchführung benötigt werden, absolut vertraulich behandelt werden. Dies gilt insbesondere für Zugangscodes und Passwörter.

(8) WNW ist berechtigt, die von ihr erstellten Internetseiten als solche im Quelltext der Seite auszuweisen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die WNW aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden WNW die folgenden Sicherheiten gewährt, die WNW auf Verlangen und nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

(2) Die Ware oder von WNW erstellte Webseiten bleiben Eigentum der WNW. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für WNW als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für WNW. Erlischt das (Mit-)- Eigentum der WNW durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rech­nungswert) auf WNW übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der WNW unentgeltlich. Ware, an der WNW (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an WNW ab. WNW ermächtigt ihn widerruflich, die an WNW abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der WNW hinweisen und WNW unverzüglich benachrichtigen, damit WNW ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, WNW die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist WNW berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch WNW liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 11 Zahlung

(1) Der vereinbarte Preis versteht sich in EURO incl. Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Jede Mahnung wird mit EUR 10,00 zusätzlich in Rechnung gestellt. WNW ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist WNW berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn WNW über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(3) Gerät der Kunde in Verzug, so ist WNW berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes vom 9.6.1998 als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch WNW ist zulässig.

(4) Wenn WNW Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn WNW andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist WNW berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. WNW ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Ferner ist WNW berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 12 Konstruktionsänderungen

WNW behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Produkten oder der Software vorzunehmen; WNW ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten oder Software vorzunehmen.

§ 13 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, wegen Beratungsfehlern, Montagefehlern, Reperaturschäden, Wartungsfehlern, etc., sind sowohl gegen WNW als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 14 Datenschutz

Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass WNW die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Im übrigen wird WNW die bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden und bei Erstellung der Leistung von einem der Vertragspartner an den anderen übergeben werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln.

§ 15 Verantwortung

Der Kunde benennt WNW einen Sachkundigen Mitarbeiter, der zur Durchführung dieses Vertrages erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann. Die Mitarbeiter von WNW treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch nicht bei tätig werden in den Räumen des Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich dem von WNW benannten verantwortlichen Mitarbeiter mit Wirkung für und gegen WNW erteilen.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen WNW und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit der Kunde Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das für 45721 Haltern zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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